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   BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17   

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https://dejure.org/2017,40336
BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17 (https://dejure.org/2017,40336)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2017 - VII B 23/17 (https://dejure.org/2017,40336)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2017 - VII B 23/17 (https://dejure.org/2017,40336)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    StBerG § 46 Abs 2 Nr 4, ZPO § 882b
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung

  • Bundesfinanzhof

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 Nr 4 StBerG, § 882b ZPO
    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung

  • IWW

    § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 119 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 882b der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß §

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17
    Soweit die Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden (Senatsurteil vom 18. März 2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598).

    Im Übrigen ändert all dies nichts daran, dass im finanzgerichtlichen Verfahren hinsichtlich keiner der 15 Eintragungen eine Löschungsbestätigung vorgelegt worden ist, wie es die Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert (Senatsurteil in BFH/NV 2014, 1598).

  • BFH, 18.06.2001 - II B 129/00

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht, Nichtberücksichtigung unstreitigen

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17
    Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2001 II B 129/00, BFH/NV 2001, 1292).
  • BFH, 19.11.2002 - X B 78/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.08.2017 - VII B 23/17
    Daher liegt in derartigen Fällen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 14.02.2018 - 6 K 32/17

    Widerruf einer Steuerberaterbestellung: Widerruf wegen Vermögensverfalls

    Nach dem eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzgebers ist der Vermögensverfall bei einer Eintragung des Steuerberaters in das Schuldnerverzeichnis des § 882b ZPO unabhängig von den Gründen, die zu der Anordnung der Eintragung geführt haben, zu vermuten (zum Ganzen: BFH-Beschluss vom 22. August 2017 VII B 23/17, BFH/NV 2017, 1633; BFH-Urteil vom 18. März 2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598).

    Im Fall belegmäßig nachgewiesener Vermögenswerte des Steuerberaters, deren Verkehrswert zum Ausgleich der Verbindlichkeiten ausreicht, bedarf es darüber hinaus der Feststellung, ob diese tatsächlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden können und sollen (zum Ganzen: BFH-Beschluss vom 22. August 2017, VII B 23/17 BFH/NV 2017, 1633).

    Steht aber zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis materiellrechtlich nicht mehr begründet sind, wäre es im Hinblick auf die weitreichenden Konsequenzen des Widerrufs der Steuerberaterbestellung für die Berufsausübung unverhältnismäßig, an dem Widerruf alleine und ausschließlich wegen der noch nicht erfolgten Löschung der Eintragungen festzuhalten (offen gelassen vom BFH-Beschluss vom 22. August 2017 VII B 23/17, BFH/NV 2017, 1633).

  • FG Hamburg, 14.02.2018 - 6 K 199/17

    Rechtmäßiger Widerruf einer Steuerberaterbestellung wegen Vermögensverfalls bei

    Soweit geltend gemacht wird, die Voraussetzungen für die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis seien entfallen, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 22. August 2017 VII B 23/17, BFH/NV 2017, 1633; BFH-Urteile vom 18. März 2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; vom 4. Dezember 2007 VII R 64/06, BStBl II 2008, 401).

    Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis materiell-rechtlich nicht mehr begründet sind, wie es im Streitfall der Fall ist, wäre es im Hinblick auf die weitreichenden Konsequenzen des Widerrufs der Steuerberaterbestellung für die Berufsausübung des Klägers unverhältnismäßig, an dem Widerruf alleine und ausschließlich wegen der noch nicht erfolgten Löschung der Eintragungen festzuhalten (offen gelassen vom BFH-Beschluss vom 22. August 2017 VII B 23/17, BFH/NV 2017, 1633).

  • FG Hamburg, 02.12.2021 - 6 K 112/20

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Gefährdung von Auftraggeberinteressen

    Im Fall belegmäßig nachgewiesener Vermögenswerte des Steuerberaters, deren Verkehrswert zum Ausgleich der Verbindlichkeiten ausreicht, bedarf es darüber hinaus der Feststellung, ob diese tatsächlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden können und sollen (zum Ganzen: BFH, Beschluss vom 22. August 2017, VII B 23/17 BFH/NV 2017, 1633).
  • FG Hamburg, 20.04.2021 - 6 K 131/20

    StBerG: Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Im Fall belegmäßig nachgewiesener Vermögenswerte des Steuerberaters, deren Verkehrswert zum Ausgleich der Verbindlichkeiten ausreicht, bedarf es darüber hinaus der Feststellung, ob diese tatsächlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden können und sollen (zum Ganzen: BFH-Beschluss vom 22. August 2017, VII B 23/17 BFH/NV 2017, 1633).
  • FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17

    Steuerberatergesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen

    Soweit die fehlende Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden (BFH-Beschluss vom 22.08.2017 VII B 23/17, juris; BFH-Urteile vom 18.03.2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; vom 04.12.2007 VII R 64/06, BFHE 220, 558, BStBl II 2008, 401).
  • FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 1954/21

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall bei erheblichen

    Soweit die fehlende Berechtigung bestehender Eintragungen im Schuldnerverzeichnis geltend gemacht wird, müssen der Nachweis getilgter Forderungen erbracht und eine Löschungsbestätigung vorgelegt werden (BFH-Beschluss vom 22.08.2017 VII B 23/17, BFH/NV 2017, 1663).
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